AGB
Allg. Geschäftsbedingungen der Firma „Car Wrappers“ Inh.: Mariana Dohnal
Allen zwischen “Car Wrappers” Inh.: Mariana Dohnal (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde.
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Bei Aufträgen mit individueller Materialbestellung (Folie nach Kundenwunsch) besteht kein Rücktrittsrecht, eine Anzahlung in Höhe von 30-50% je nach Folienwahl wird sofort fällig. Da die Folie individuell bestellt wird, wird diese auch, falls Sie als Kunde den Termin nicht wahrnehmen in Rechnung gestellt bzw. von der Anzahlung abgezogen und ausgehändigt.
2.2. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugaufbereitung / Fahrzeugfolierung / Beschriftung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.3. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eine Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens 5 Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstande müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile / Wertsachen geltend gemacht werden.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei einer Fahrzeugfolierung ist zu beachten, dass sich die Folie an kritischen stellen des Fahrzeugs ablösen kann. Sollte ein Fahrzeug nachlackiert worden sein, wobei die Lackverarbeitung nicht dem Werksstandart entspricht, können Lackschäden entstehen. Ebenso ist es möglich das sich die Folie bedingt durch die unterschiedlichen Oberflächenspannungen bei der Nachlackierung löst. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung / Folierung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.
5.5. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.3. Eine Finanzierung über die Bank11 erfolgt immer unter Vorbehalt. Sollte die Finanzierung aus unvorhergesehenen Gründen nicht zustande kommen oder vom Kunden widerrufen werden, gelten unsere allgemeinen Zahlungsbedingungen, sprich der Rechnungsbetrag muss bei Fahrzeugabholung in bar erfolgen.
7.4. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.2. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Teerflecken, Farben, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.3. Die endgültigen Preise der Aufbereitung / Folierung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§9 Fahrzeugüberführung
9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.
9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe §6. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
§10 Sonstiges
10.1. Der Anbieter kann nicht für Verzögerungen oder Schäden die durch Dritte (Lieferanten / Dienstleister) zu verantworten sind haftbar gemacht werden.
10.2. Der Anbieter kann nicht für Verzögerungen, die aus der Grundsubstanz des Fahrzeug entstehen, schlecht verarbeitete Lacke (Oberflächenspannung), Änderungen durch den Kunden etc. verantwortlich gemacht werden.
10.3. Salvatorische Klausel. Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.